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Zahlungsvereinbarungen mit Gerichtsvollzieher – und die Insolvenzanfechtung

Teilzahlungen, die der Schuldner auf eine nach § 802b ZPO (bis 31.12 2012 § 806b ZPO) mit dem Gerichtsvollzieher geschlossene Zahlungsvereinbarung erbringt, sind selbständig anfechtbar. Ob diese Zahlungen inkongruente Deckung bewirken, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, in dem sie die Befriedigung des Gläubigers bewirken. Das ist der Zeitpunkt, in demImage may be NSFW.
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